- Apple geht auch gegen modifiziertes Tablet Galaxy Tab 10.1N vor
- Galaxy Tab 10.1N: Samsung bringt modifiziertes Tablet
- Samsung Galaxy Tab 10.1: Keine Überarbeitung wegen iPad 2
- iPad 2: Samsung muss Preisgestaltung des Galaxy Tab überdenken
- Samsung Galaxy Tab wird oft umgetauscht
- Samsung Galaxy Tab 8.9: So schlank wie das iPad 2
iPad 16GB mit Datentarif für 1 Euro bei simply. 1GB Flatrate. 24 Monate. 34,95 Euro / Monat. iPad mit Datentarif sichern
Günstige Tablet-PC Angebote mit Vertrag. iPad, Galaxy Tab & Co schon ab 129 Euro erhöltlich. Alle Tablet-PC Angebote
Galaxy Tab 10.1N: Apple droht Niederlage im Rechtsstreit

Apple droht eine Niederlage: Ein Verbot des neuen Samsung Galaxy Tab 10.1N wird es wohl nicht geben. Apple hatte bereits ein Verkaufsverbot für die erste Version des Tablets durchgesetzt, weil es nach Meinung Apples dem iPad zu ähnlich ist. Samsung wollte das Verbot mit einer überarbeiteten Version, dem Galaxy Tab 10.1N, umgehen. Neben der Bezeichnung hat sich auch die Optik des Tablets leicht verändert. Zwar verfügt das Gehäuse des Ersatzgeräts über die identischen Maße wie das vom Markt verbannte Galaxy Tab 10.1. Neu ist jedoch ein dickerer Rahmen und die deutlich auf der Vorderseite erkennbaren Lautsprecheröffnungen. Zudem ist das Logo des Herstellers nun deutlich auf der Vorderseite angebracht. Apple wollte auch die neue Version verbieten lassen, weil die Ähnlichkeit zum iPad noch immer zu groß sei. Das Landgericht Düsseldorf scheint die Auffassung Apples jedoch nicht zu teilen. Nach Ansicht der Richter sind die Änderungen nach vorläufiger Bewertung ausreichend.
Entscheidung am 9. Februar 2012
Die Apple-Anwälte sagten im Rahmen der heutigen Verhandlung, dass das Design des Galaxy Tab 10.1 “im Grunde unverändert” sei und sie deshalb die Schutzrechte ihrer Mandantin verletzt sehen. Die Richter widersprachen dieser Meinung: Schon alleine durch das große Samsung- Logo auf der Vorderseite des Galaxy Tab 10.1N würde sich die beiden Geräte ausreichend voneinander unterscheiden. Ihre Entscheidung wollen die Richter am 9. Februar 2012 bekannt geben. (mh)



