Call of Duty: Black Ops: Eilantrag auf Indizierung gestellt

Einem Bericht von
Einem Bericht von "Schnittberichte.com" zufolge ist bei der BPjM ein Eilantrag zur Indizierung der AT-Fassung von Black Ops eingegangen.

Treyarchs Blockbuster Call of Duty: Black Ops steht hierzulande seit dem 9. November in den Händlerregalen. Dies jedoch nur in einer geschittenen Fassung, da die Gewaltdarstellungen in dem Shooter zu viel für deutschen Jugendschützer waren und einige Elemente wie z.B. Nazi-Symbole gegen geltendes Recht verstießen. Die stark geschnittene Fassung von Black Ops, in der zwar immer noch das Blut im Überfluss über die Schlachtfelder fließt, man Gegnern aber beispielsweise nicht mehr durch gezielte Schüsse die Gliedmaßen abtrennen kann, wurde von der USK mit “Keine Jugendfreigabe” gekennzeichnet. Zahlreiche Nutzer haben sich das Spiel deshalb in der Uncut-Fassung aus Österreich oder Großbritannien bestellt.

Wie die Kollegen von “Schnittberichte.com” nun aus sicherer Quelle erfahren haben will, ist bei der BPjM ein Eilantrag auf Indizierung der AT-Fassung von Call of Duty: Black Ops eingegangen. Es ist also davon auszugehen, dass der Titel schon bald im monatlichen BPjM- Report gelistet sein wird. Activision hatte kurz vor dem Release von Black Ops angekündigt, im Falle einer Indizierung der AT-Version ggf. die Aktivierung der PC-Version des Spiels für deutsche Nutzer sperren zu wollen. Außerdem sei es nicht sicher, ob man Inhaber einer AT-Fassung danach noch mit Patches und Download-Inhalten versorgen können wird. Eine kurze Übersicht der Schnitte in der deutschen Fassung können Sie hier finden. Call of Duty: Black Ops ist für PlayStation 3, Xbox 360, PC und Wii verfügbar. (ok)

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