HDMI 1.4a mit 3D: Die Organisation HDMI Licensing hat die neuste Version (1.4a) der HDMI-Spezifikation verabschiedet.
Die Organisation HDMI Licensing hat die neuste Version (1.4a) der HDMI-Spezifikation verabschiedet. In dieser ist auch ein neuer Abschnitt enthalten, der sich mit der 3D-Übertragung beschäftigt. Demnach gelten nun für stereoskopische Fernsehübertragungen verbindliche Formate: Entweder müssen die für beide Augen benötigten Ansichten neben- oder übereinander übertragen werden. Wenn die beiden Ansichten nebeneinander angeordnet sind, spricht man von “Side-by-Side Horizontal”-Verfahren. Hier müssen die Einzelbilder eine Auflösung von 1080i bei 50 oder 60 Hz haben. Die Alternative, die Bilder übereinander zu übertragen, wird als “Top-and-Bottom” bezeichnet. Die Bilder hier können entweder eine Auflösung von 720p bei 50 oder 60 Hz oder von 1080p bei 24 Hz haben.
Ziel der Einführung verbindlicher Formate ist die Verbesserung der Kompatibilität von 3D-Übertragungen zwischen verschiedenen HMDI-fähigen Geräten. Deshalb müssen beide Verfahren zukünftig sowohl von Fernsehern als auch von Bildschirmen unterstützt werden. Für Receiver oder Blu-ray-Player gilt, dass sie mindestens eines der beiden Formate unterstützen müssen und Verstärker müssen die beiden Formate weiterleiten können. (mh)